Preisliste 24Hpbild.pdf (132378)

 

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Die Behandlungskosten sind direkt nach jeder Behandlung in bar zu entrichten.

 

 

Da die Behandlungstermine sehr ausgefüllt sind, fühlen wir uns leider gezwungen zusätzliche Kosten für:

,,Hausbesuche"*, die nicht auf der Fahrt (Anfahrt aus; Gießen, Klein-Linden, Lahnau, Waldsolms) liegen, abzurechnen.

(Ich bitte um Verständnis, da während der Fahrzeit nicht behandelt werden kann und dies zu Verlusten führt).

Hausbesuchszuschläge werden aus der Fahrtdauer zum Zielort berechnet.

Anfahrtszeit/ Hausbesuchszuschlag;

 

(GOT: Gebührenordnung für Tierärzte: Fahrtkosten: Für Hausbesuche und den damit verbundenen Zeitaufwand erhalten Tierärzte Wegegeld in Höhe von Euro 3,50,- je Doppelkilometer, mindestens jedoch Euro 13,00 (tagsüber). Hier können der 1-3-fache Satz abgerechnet werden. Nachts, an Feiertagen und Wochenenden sind die Gebühren deutlich höher (§ 9, Abs.2 GOT).

 

 

,,Abendtermine" nach 20 Uhr mit einem Zuschlag von 15% zu belasten.

 

,,Verspätete Terminabsagen" zuverrechnen.

Deshalb bitte spätestens ca. 2-3 Tage vorher absagen, sodass Termine für andere hilfsbedürftige Patienten zur Verfügung stehen.

Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, müssen voll berechnet werden.

 

 

 In Ausnahmefällen berechne wir keine zusätzliche Gebühr.